20. April, Gemeindehalle Ihmert
Begrüßung
Totenehrung
Grußworte
Festrede: „Sport – unverzichtbar für die Gesellschaft“
Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestages
Ehrungen
Siegerehrung Vereinspreis 2013
Folgende Turnerinnen und Turner scheiden laut Satzung § 10 (2) aus. Wiederwahl ist möglich.
stv Gauvorsitzende/r Frank-Oliver Braun
stv. Gauoberturnwart/in (nicht besetzt)
Gaukassenwart/in Roland Stoerring
Gausportwart/in Gabriele Mertens
Gaufrauenwart/in Karin Hochwahr-Palm
Gaukulturwart/in (nicht besetzt)
weitere nicht besetzte Ämter:
Gauturnwart/in
gauspielwart/in
Gaupressewart/in
Gesetz über die Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – oder kurz GemEntBG: wie jeder mit der Gesetzgebung vertraute weiß, ist bei einer solchen Bezeichnung niemals das enthalten was die Verpackung verspricht.
Die Entbürokratisierung führt zum Beispiel bei den meisten Vereinen zu einer Änderungspflicht der Satzung und somit zu mehr Bürokratie.
Zum wiederholten Male in den letzten Jahren müsste allein aufgrund steuerlicher Pflichten eine Änderung unserer Satzung erfolgen. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, die in § 9 unserer Satzung vorgesehene Ermächtigung zum Beschluss einer Ordnung wahrzunehmen.
Unser Plan ist, eine Finanzordnung zu entwickeln und aufzustellen. Hierdurch können wir flexibler und schneller auf notwendige Änderungen gerade im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht reagieren. Damit sparen wir Zeit, Nerven und vor allem Kosten, die andernfalls bei jeder Eintragung einer Satzungsänderung anfallen würden.
Eine Finanzordnung umfasst darüber hinaus Regelungen zum Bereich der Reisekosten und Aufwandsentschädigungen der Referenten, Fachwarte und Kampfrichter und führt somit zu noch mehr Gleichberechtigung und Vorbeugung von Missverständnissen.
Das ist nur eine Auswahl der Gründe, die für eine Finanzordnung sprechen. Daher wären wir dankbar, wenn unsere Auffassung Eure Zustimmung finden würde.
Wir werden dann unseren Entwurf dem Gauhauptausschuss am Ende diesen Jahres vorlegen, dem es nach § 9 (3) unserer Satzung obliegt, Ordnungen zu erlassen.
Ab 14 Uhr besteht die Möglichkeit zu Gesprächen bei Kaffee und Kuchen
Der festliche Teil des Gauturntages beginnt um 14.30 Uhr