1. Eröffnung
2. Erledigung von Regularien
2.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.2 Bekanntgabe der Zahl der Stimmberechtigten
2.3 Bestellung eines/einer Protokollführer/in
2.4 Bestellung von Stimmprüfern
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Berichte des Vorstandes
5. Beschluss der neuen Satzung
6. Anträge
7. Verschiedenes
8. Schlusswort
Den Gauturntag bilden
Der Gauturntag tritt alle zwei Jahre zusammen.
Dem Gauturntag obliegt es, die Richtlinien für die Arbeit des MTG festzulegen