1. Eröffnung
2. Totenehrung
3. Erledigung von Regularien
3.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.2 Bekanntgabe der Zahl der Stimmberechtigten
3.3 Bestellung eines/einer Protokollführer/in
3.4 Bestellung von Stimmprüfern
3.5 Genehmigung des Protokolls vom Gauturntag 2019
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Entgegennahme der vorliegenden Berichte
5.1 Aussprache zu den Berichten
5.2 Kassenbericht und Stellungnahme der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Vorstandswahlen gemäß § 10 (3) der Satzung
o stv. Gauvorsitzende/r (bisher Angelika Löser-Markgraf)
o stv. Gau-OTW (bisher Susanne Schürg-Groth)
o Gaukassenwart/in (bisher Roland Stoerring)
o Gausportwart/in (bisher unbesetzt)
o Gaufrauenwart/in (bisher Karin Hochwahr-Palm)
o Gaukulturwart/in (bisher unbesetzt)
8. Bestätigung des Turnrates gemäß § 11 (4) der Satzung
9. Beschlussfassung über die Haushaltspläne 2022 und 2023
10. Wahl eines Vereins für die Kassenprüfung für 4 Jahre gemäß § 8 (3) der Satzung
11. Anträge
12. Verschiedenes
13. Schlusswort
Den Gauturntag bilden
Der Gauturntag tritt alle zwei Jahre zusammen.
Dem Gauturntag obliegt es, die Richtlinien für die Arbeit des MTG festzulegen